Die Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft ist eine eigenständige, vom Gericht unabhängige Justizbehörde und stellt ein wichtiges Element rechtsstaatlicher Strafrechtspflege dar. mehr
Die Staatsanwaltschaft ist eine eigenständige, vom Gericht unabhängige Justizbehörde und stellt ein wichtiges Element rechtsstaatlicher Strafrechtspflege dar. mehr
Die Staatsanwaltschaft kann durch eine Anzeige oder auf anderem Wege (z.B. Medienberichte) von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhalten. In diesem Fall leitet sie ein Ermittlungsverfahren ein, um den Sachverhalt zu erforschen und zu entscheiden, ob die öffentliche Klage zu erheben ist. mehr
An einem Ermittlungsverfahren sind verschiedene Personen beteiligt. Hier erhalten Sie nähere Informationen über deren Stellung und Position. mehr
Manchmal muss der Beschuldigte festgenommen werden, beispielsweise damit er sich nicht durch Flucht der Strafverfolgung entzieht oder um zu verhindern, dass er in prozessordnungswidriger Weise auf Mitbeschuldigte oder Zeugen einwirkt und dadurch die Ermittlung der Wahrheit erschwert. mehr
Ist der Beschuldigte nach dem Ergebnis der Ermittlungen der ihm zur Last gelegten Tat hinreichend verdächtig, ist also eine Verurteilung zu erwarten, so erhebt die Staatsanwaltschaft grundsätzlich die öffentliche Klage. mehr
Die Staatsanwaltschaft stellt das Ermittlungsverfahren ein, wenn sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben hat. Außerdem kann sie das Verfahren noch aus anderen Gründen einstellen oder von der Verfolgung bestimmter Taten absehen (Opportunitätsprinzip). mehr
Auf den Seiten des Landesjustizportals Niedersachsen finden Sie weiterführende Informationen zu vielen Bereichen des Strafrechts und des Strafverfahrens. mehr