Unsere Aufgaben
Allgemein
Die Generalstaatsanwaltschaft Celle ist die vorgesetzte Behörde der sechs Staatsanwaltschaften im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle. Sie nimmt ferner das Amt und die Aufgaben der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht Celle wahr und ist die größte der drei niedersächsischen Generalstaatsanwaltschaften. Die Behördenleitung obliegt dem Generalstaatsanwalt. Als Mittelbehörde ist die Generalstaatsanwaltschaft Celle unmittelbar dem Niedersächsischen Justizministerium verantwortlich.
Verfahren vor dem Oberlandesgericht Celle
Die Generalstaatsanwaltschaft Celle wirkt bei den von dem Oberlandesgericht Celle zu entscheidenden Strafsachen mit. Dies geschieht vornehmlich durch Stellungnahmen und Anträge vor Entscheidungen über Revisionen gegen Strafurteile der Amts- und Landgerichte, über Rechtsbeschwerden gegen Bußgeldentscheidungen der Amtsgerichte, über die Haftfortdauer nach sechsmonatiger Untersuchungshaft sowie über Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle ist überdies landesweit zuständige Ermittlungs- und Anklagebehörde in herausgehobenen Staatsschutzstrafverfahren, die im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht Celle zu verhandeln sind (§ 120 GVG), soweit dieses Amt nicht vom Generalbundesanwalt ausgeübt wird.
Dienstaufsicht
Im Rahmen der ihm obliegenden Fach- und Dienstaufsicht überprüft der Generalstaatsanwalt sowohl die Rechtmäßigkeit als auch die Zweckmäßigkeit des Handelns der Bediensteten in den nachgeordneten Staatsanwaltschaften, um eine einheitliche und gleichmäßige Entscheidungspraxis sicherzustellen. Dies geschieht hauptsächlich im Wege der Entscheidung über erhobene Beschwerden gegen die von den Staatsanwaltschaften verfügten Einstellungen von Ermittlungsverfahren. Daneben wird die Dienstaufsicht im Rahmen von gemeinsamen Dienstbesprechungen, anhand von Berichten der Behördenleitungen und durch Geschäftsprüfungen ausgeübt.
Verwaltung
Dem Generalstaatsanwalt stehen in den Personal- und Haushaltsangelegenheiten seines Bezirks umfassende Entscheidungs- und Mitwirkungsbefugnisse zu. Er verbindet die landgerichtlichen Staatsanwaltschaften mit dem Niedersächsischen Justizministerium. Durch seine Stellungnahmen bringt er den Sachverstand der staatsanwaltschaftlichen Praxis ein und beeinflusst rechtspolitische Entscheidungen. Neue Kooperationsformen, klare Zielvorgaben und ein modernes Qualitätsmanagement mittels Benchmarking und Organisationsberatung sorgen dafür, dass die Arbeitsabläufe im Geschäftsbereich ständig optimiert werden und auch zukünftig die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit der Behörde sichergestellt ist.
Auslieferung
International gesuchte Verdächtige und Verurteilte können an andere Staaten ausgeliefert werden. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle führt das entsprechende Auslieferungsverfahren und beantragt die notwendigen Entscheidungen beim Oberlandesgericht Celle. Im Verhältnis zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union entscheidet sie abschließend über die Auslieferung. Ansonsten bereitet sie die Entscheidung des Justizministeriums/Bundesamtes für Justiz vor.
Berufsgerichtliche Verfahren
Die Generalstaatsanwaltschaft Celle führt in ihrem Zuständigkeitsbereich die Ermittlungen bei Pflichtverletzungen von Rechtsanwälten, erhebt die Anschuldigung und vertritt diese im Verfahren beim Anwaltsgericht.
Die Bearbeitung von und Mitwirkung in berufsgerichtlichen Verfahren gegen Steuerberater erfolgt landesweit zentral bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle.
Entschädigung für Strafverfolgung
Auf Antrag entscheidet die Generalstaatsanwaltschaft Celle über die Entschädigung für bestimmte Maßnahmen der Strafverfolgung aus ihrem Bezirk.
Zivilgerichtliche Verfahren
In Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, in denen eine Justizbehörde als Klägerin oder Beklagte betroffen ist, wird das Land Niedersachsen bisweilen von der Generalstaatsanwaltschaft Celle vertreten.
Zentralisierte Aufgaben der Generalstaatsanwaltschaft in Celle
Einige Aufgaben der Justizverwaltung und der Staatsanwaltschaften werden von der Generalstaatsanwaltschaft Celle für das Gebiet des Landes Niedersachsen zentral wahrgenommen:
- Zentrale Stelle Organisierte Kriminalität und Korruption (ZOK)
Generalstaatsanwaltschaft Celle
Schloßplatz 2
29221 Celle
Telefon: 05141 206-0
Telefax: 05141 206-540
Sprechzeiten: montags bis
freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr - gilt auch für die Rechtsantragstelle -
(und nach Vereinbarung)