Sie möchten Amtsanwalt/-in (m/w/d) werden?
Das Berufsbild:
Amtsanwältinnen und Amtsanwälte sind bei den Staatsanwaltschaften tätig.
Ihre konkrete Zuständigkeit ergibt sich aus § 142 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sowie aus Abschnitt 19 der Anordnung über Organisation und Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaften (OrgStA) des Landes Niedersachsen.
Amtsanwältinnen und Amtsanwälte sind für die Bearbeitung der sog. kleinen und mittleren Kriminalität zuständig. So befassen sie sich z.B. mit Hausfriedensbruch, Beleidigung, Nötigung, Bedrohung, Körperverletzung, Verkehrsstraftaten, aber auch mit Diebstahl, Unterschlagung und Betrug.
Dabei leiten die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte die Ermittlungen, würdigen den von der Polizei ermittelten Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht, verfügen die Einstellung des Verfahrens oder beantragen den Erlass eines Strafbefehls bzw. erheben die öffentliche Anklage. Sie vertreten die Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung vor Gericht, sie verlesen die Anklage, wirken an der Beweisaufnahme mit und halten abschließend ein Plädoyer.
Die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte entscheiden selbstständig und eigenverantwortlich und üben dieselbe verantwortungsvolle sowie abwechslungsreiche Tätigkeit aus wie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
Sie tragen dazu bei, dass die Strafverfolgung im Bereich der sog. leichteren und mittleren Kriminalität zügig erfolgt. Sie leisten damit einen bedeutsamen Beitrag und tragen in hohem Maße zum Funktionieren der Strafrechtspflege bei.
Das Anforderungsprofil:
Die Amtsanwaltslaufbahn ist eine Weiterbildungsmöglichkeit für Dipl. Rechtspflegerinnen und Dipl. Rechtspfleger. Genauere Informationen bezüglich der Zulassung zu dieser Laufbahn und zur Ausbildung und Prüfung sind hier
zu finden.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, Juristinnen und Juristen einzustellen, die das erste und zweite Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen haben.
Darüber hinaus wird für eine Beschäftigung im Amtsanwaltsdienst auf folgende Eigenschaften Wert gelegt:
- Fähigkeit und Bereitschaft, sich schnell und gründlich in neue Rechtsgebiete einzuarbeiten
- grundlegende Fach- und Rechtskenntnisse
- Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten
- Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit
- Teamfähigkeit und Kommunikationsstärke
- grundlegende MS - Office Kenntnisse (Word, Outlook, Excel)
- gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen
Die Perspektive:
- Besoldung nach Besoldungsgruppe A 12 bis A 13 mit Amtszulage NBesG
- ein angenehmes Arbeitsumfeld
- eine flexible Arbeitszeitgestaltung
- gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- umfangreiche Fortbildungsmaßnahmen
Die Bewerbung:
Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte an per Post oder email an:
Generalstaatsanwaltschaft Celle
Schlossplatz 2
29221 Celle
oder auch gerne per E-Mail an:
gstce-verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de
Für telefonische Nachfragen steht Ihnen Frau Justizamtsrätin Claudia Naujoks unter
05141/206-317 zur Verfügung.