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Zentralstelle Terrorismusbekämpfung


Niedersachsen hat Anfang des Jahres 2017 eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung terroristisch motivierter Straftaten bestimmt (AV des Nds. Justizministeriums vom 20.12.2016). Die Zentralstelle Terrorismusbekämpfung befindet sich als eigene Abteilung IV bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle. Sie ist landesweit zuständig, also auch für die Bezirke der Generalstaatsanwaltschaften in Braunschweig und Oldenburg. Bundesweit existiert eine vergleichbare Zentralstelle dieser Art beispielsweise in Bayern.

1. Aufgaben:

Die bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle eingerichtete Zentralstelle Terrorismusbekämpfung ist eine landesweit zuständige Zentralstelle zur effektiven Verfolgung terroristischer Straftaten und zur wirksamen Bekämpfung akut auftretender terroristischer Gefährdungslagen. Die Zentralstelle ist zuständig für die Bearbeitung aller in Niedersachsen anfallenden Ermittlungs- und Strafverfahren, denen eine terroristisch motivierte Straftat zugrundliegt. Dies gilt beispielsweise für Straftaten nach § 89a StGB (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat), § 89b StGB (Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat) und § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung), aber auch für Delikte wie die öffentliche Aufforderung zu Straftaten, die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten oder die Volksverhetzung, wenn diese aufgrund terroristischer Motivation oder aus terroristischen Strukturen, Organisationen oder Vereinigungen heraus begangen wurden.

Daneben obliegt der Zentralstelle u.a. auch die Bearbeitung aller in Niedersachsen anfallenden Ermittlungs- und Strafverfahren wegen des Verdachts von Straftaten nach dem Sprengstoffgesetz und dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, wenn eine terroristische Motivation erkennbar ist und Ermittlungen innerhalb oder im Umfeld terroristischer Strukturen notwendig werden. Die Zentralstelle Terrorismusbekämpfung führt zudem die Ermittlungen in den Verfahren, die der Generalbundesanwalt an die Zentralstelle als zuständige Landesstaatsanwaltschaft abgegeben hat. Die Zentralstelle arbeitet mit den Staatsschutzabteilungen bei den Staatsanwaltschaften Braunschweig, Lüneburg und Oldenburg eng zusammen. Sie hält Kontakt zu den mit der Bekämpfung und der Verfolgung des Terrorismus befassten Dienststellen auf Bundes- und Landesebene, insbesondere zum Landeskriminalamt Niedersachsen, zum Bundeskriminalamt, zum Generalbundesanwalt und zu den Verfassungsschutzbehörden.


2. Ansprechpartner:

Leitender Oberstaatsanwalt Martin Appelbaum

Telefon: 05141 206-0
Telefax: 05141 206-597
E-Mail (nicht in Rechtssachen!): GSTCE-ZentralstelleTerrorismus@justiz.niedersachsen.de

Bild eines Aktendeckels der Zentralstelle Terrorismusbekämpfung Bildrechte: GenStA Celle

Generalstaatsanwaltschaft Celle
Zentralstelle Terrorismusbekämpfung

Schloßplatz 2
29221 Celle

Telefon: 05141 206-0
Telefax: 05141 206-597

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