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Ambulanter Justizsozialdienst


Die sozialen Dienste in der Strafrechtspflege - Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und Führungsaufsicht - nehmen unverzichtbare Aufgaben innerhalb des Strafverfahrens wahr. Sie befolgen Regelungen und Konzepte, um freiheitsentziehende Maßnahmen nach möglich zu vermeiden. Die übergeordnete Ziele der sozialen Dienste sind Resozialisierung und Kontrolle sowie die Verhinderung weiterer Straftaten.

Seit Anfang 2009 nimmt diese Aufgaben der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) wahr, der seinen Sitz beim Oberlandesgericht Oldenburg hat und Büros an 80 Standorten unterhält.

Mehr über die sozialen Dienste und den Täter-Opfer-Ausgleich finden Sie auf der Homepage des Niedersächsischen Justizministeriums oder direkt beim AJSD.
Bild von Haftentlassung Bildrechte: grafolux & eye-server
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