Hilfe für Opfer von Straftaten
Wer durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, kann nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) Versorgung erhalten. Aber auch in anderen Fällen stehen für Opfer von Gewalttaten vielfältige Hilfsangebote zur Verfügung. Umfassende Informationen zur Opferhilfe und zum Opferschutz finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
Außerdem kümmern sich zahlreiche Organisationen in Niedersachsen darum, Menschen zu helfen, die Opfer einer Straftat geworden sind, beispielsweise die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen oder der Weisse Ring.
Bereits seit dem Jahre 2013 können sich in Niedersachsen Opfer von Straftaten durch psychosoziale Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter unterstützen lassen. Kinder, Jugendliche und besonders schutzbedürftige Erwachsene, die Opfer von Sexual- und Gewalttaten geworden sind, haben einen rechtlichen Anspruch auf eine solche kostenlose Begleitung. Dabei handelt es sich um die professionelle und besonders intensive psychosoziale (nicht rechtliche) Begleitung von Menschen, die Opfer von Straftaten geworden sind. Vorrangiges Ziel ist es, Opfer bei ihrem Recht auf Ahndung des erlittenen Unrechts innerhalb des Ermittlungs- und Strafverfahrens zu unterstützen und sie davor zu schützen, innerhalb des Verfahrens erneut Opfer zu werden.
In Niedersachsen wird diese qualitativ hochwertige Hilfestellung von der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen und freien Trägern angeboten. Zahlreiche psychosoziale Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter sind landesweit aktiv. Dabei handelt es sich um speziell ausgebildete und staatlich anerkannte Fachkräfte. Das Niedersächsische Justizministerium hat weitergehende Informationen zur psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen herausgegeben.