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Europäisches Justizielles Netzwerk (EJN)


1. Einrichtung des Netzwerkes und Struktur

Die Bekämpfung des immer internationaler werdenden Verbrechens erfordert nicht nur eine enge und vertrauensvolle Kooperation der innerstaatlichen Verfolgungsbehörden, auch grenzüberschreitend ist - insbesondere in Europa - eine effiziente Zusammenarbeit unerlässlich.

Unter anderem dieses war Veranlassung dafür, dass die Europäische Union auf Initiative der belgischen Regierung im Jahre 1998 das Europäische Justizielle Netzwerk (EJN) eingerichtet hat. Es besteht aus Kontaktstellen in sämtlichen EU-Staaten, assoziiert sind inzwischen zahlreiche Kontaktstellen unter anderem in einigen Beitrittskandidatenstaaten. Diese Kontaktstellen europaweit können jederzeit und unmittelbar miteinander Verbindung aufnehmen. Darüber hinaus können über das EJN auch Kontakte zu einer vergleichbaren Einrichtung der Justizbehörden in Lateinamerika gergestellt werden.

In Deutschland ist in jedem Bundesland eine Kontaktstelle eingerichtet worden, und zwar weithin auf der Ebene der Generalstaatsanwaltschaften. Für den Bereich Terrorismus gibt es eine weitere Kontaktstelle beim Generalbundesanwalt, daneben für grundsätzliche Fragestellungen eine Kontaktstelle beim Bundesministerium der Justiz.

Für Niedersachsen werden die Aufgaben der Kontaktstelle durch die Zentrale Stelle Organisierte Kriminalität und Korruption (ZOK) der Generalstaatsanwaltschaft Celle wahrgenommen. Alle Strafverfolgungsbehörden und Gerichte in Niedersachsen können die ZOK unmittelbar um Unterstützung bitten. Daneben nimmt die ZOK die Aufgaben einer Zentralen Kontaktstelle für Deutschland insgesamt wahr, soweit es ausländischen EJN-Kontaktstellen nicht gelingt, die für das betreffende deutsche Bundesland zuständige Kontaktstelle zu ermitteln oder zu erreichen.


2. Leitung und Erreichbarkeit

Leitender Oberstaatsanwalt Christian Schierholt

Telefon: +49 5141 206-610
Telefax: +49 5141 206-813
E-Mail (nicht in Rechtssachen!): ejn@justiz.niedersachsen.de


3. Aufgaben und Erfolge

Die vorrangige Aufgabe der nationalen Kontaktstellen besteht darin, die justizielle Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden, vornehmlich in den EU-Staaten und insbesondere bei der Bekämpfung und Verfolgung der grenzüberschreitenden Schwerkriminalität (unter anderem auf den Gebieten des organisierten Rauschgifthandels, der Verschiebung von hochwertigen Kraftfahrzeugen, des Menschenhandels und der Schleusungskriminalität, aber auch in Fällen der internationalen Geldwäsche), zu fördern und zu beschleunigen. Die Kontaktstellen gewährleisten dabei durch die Bereitstellung von Informationen und Beratung zu rechtlichen und praktischen Fragen sowie durch die Herstellung von Direktkontakten zu den örtlich zuständigen Justizbehörden im Ausland eine nachhaltige Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.

Der in der praxisnahen und aktiven Unterstützung von konkreten Ermittlungsmaßnahmen in einzelnen Verfahren liegende Hauptzweck des EJN wird durch regelmäßig stattfindende zentrale Arbeitssitzungen aller EJN-Kontaktstellen europaweit verstärkt. So hat sich zwischenzeitlich eine von Vertrauen und Verlässlichkeit getragene, überaus konstruktive Arbeitsbasis zwischen den EJN-Kontaktstellen entwickelt.

Die EJN-Kontaktstelle bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle wird seit 1998 mit steigender Tendenz eingeschaltet. Derzeit geschieht das jährlich in etwa 120 Fällen und dies nahezu durchweg mit großem Erfolg.

Gemeinsam mit anderen europäischen justiziellen Netzwerken - insbesondere mit Eurojust sowie den EU-Verbindungsstaatsanwälten und -Richtern - leistet die ZOK daher als nationale EJN-Kontaktstelle für Niedersachsen einen wichtigen Beitrag bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, den es auszubauen und fortzuentwickeln gilt.

Bild der Justitia Bildrechte: grafolux & eye-server

Generalstaatsanwaltschaft Celle
Kontaktstelle des Europäischen Justiziellen Netzes (EJN)


Schloßplatz 2
29221 Celle

Telefon: 05141 206-0
Telefax: 05141 206-813

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