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Hinweise zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus


Alle Rechtssuchenden sowie Besucherinnen und Besucher der Generalstaatsanwaltschaft Celle werden gebeten, verantwortungsbewusst zu prüfen, ob ihr Anliegen zur Vermeidung von Infektionsrisiken nicht auch schriftlich oder telefonisch erledigt werden kann (Informationen dazu finden Sie unter Kontakt).

Die Räumlichkeiten der Generalstaatsanwaltschaft Celle befinden sich in einem zusammen mit dem Oberlandesgericht Celle genutzten Gebäude. Aktuell besteht grundsätzlich keine Verpflichtung im Gebäude eine medizinische Maske oder einen sonstigen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Bitte beachten Sie hierzu auch die weiteren Informationen betreffend den Zugang zu dem gemeinsam genutzten Gebäude auf den Seiten des Oberlandesgerichts Celle.

Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat die Vorgaben und Empfehlungen zum Infektionsschutz in einem Hygieneschutzkonzept zusammengefasst. Danach gelten unter anderem folgende weitere Vorsichtsmaßregeln:

- Zwischen Personen ist ein Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten.

- Die Hände sind regelmäßig gründlich zu waschen und gegebenenfalls zu desinfizieren.

- Die Husten- und Niesetikette (bitte nur in die Armbeuge niesen oder husten) ist einzuhalten.

- Räumlichkeiten sind regelmäßig gründlich zu lüften.


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