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Weitere Anklage gegen einen mutmaßlichen Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS)

Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Celle vom 27.05.2021


Die Zentralstelle Terrorismusbekämpfung der Generalstaatsanwaltschaft Celle hat am 16.04.2021 vor einem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Celle Anklage gegen den 33-jährigen deutschen und tunesischen Staatsangehörigen

Bilel Ben Salah T.

erhoben.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift wird dem Angeschuldigten zur Last gelegt, in der Zeit von Mai bis Juli 2015 in Raqqa/Syrien seinem Bruder Alaeddine T., der im November 2013 nach Syrien ausgereist war, sich dort dem „Islamischen Staat" (IS) als Mitglied angeschlossen, an Kampfhandlungen teilgenommen und sodann eine leitende Stellung in einem militärischen Ausbildungslager des „IS" übernommen hatte, einen Geldbetrag von 4.500 € zur Verfügung gestellt zu haben, damit dieser dort eine Wohnung kaufen und weiterhin dem „IS" in Syrien dienen konnte. Er soll seinem Bruder ferner nach dem Erwerb der Wohnung bei den Renovierungsarbeiten geholfen haben. Anschließend kehrte der Angeschuldigte nach Deutschland zurück; sein Bruder verblieb im damaligen Herrschaftsbereich des „IS".

Der Angeschuldigte ist daher wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 i. V. m. § 129a Abs. 1 Nrn. 1 und 2 StGB) in Tateinheit mit einem Vergehen nach dem Außenwirtschaftsgesetz in Gestalt eines Verstoßes gegen ein von den Europäischen Gemeinschaften zur Durchsetzung beschlossener wirtschaftlicher Sanktionsmaßnahmen gegen den „IS" verhängtes Bereitstellungsverbot (§ 18 Abs. 1 Nr. 1a AWG) angeklagt worden.

Der Angeschuldigte befindet sich nicht in Untersuchungshaft.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Oberstaatsanwalt Bernd Kolkmeier

Generalstaatsanwaltschaft Celle
Pressesprecher
Schloßplatz 2
29221 Celle
Tel: 05141/206-722
Fax: 05141/206-540

www.generalstaatsanwaltschaft-celle.niedersachsen.de

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