Kein Waffenfund bei den Göttinger Gefährdern
Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Celle vom 23.03.2017
Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtet in ihrer heutigen Ausgabe unter dem Titel „Niedersachsen will noch mehr Terrorverdächtige abschieben", im Rahmen einer Razzia seien im Februar bei den beiden als Gefährder eingestuften Personen mehrere Waffen und Munition gefunden worden.
Hierzu stellt die Generalstaatsanwaltschaft Celle erneut ausdrücklich klar:
Bei den rein polizeilichen Maßnahmen vom 09. Februar 2017 in Göttingen sind bei den beiden Gefährdern keine Waffen oder sonstige Gegenstände gefunden worden sind, die auf die Vorbereitung eines Anschlags deuten könnten.
Belastbare Hinweise auf konkrete Vorbereitungshandlungen für einen Anschlag, zu dem sich der bzw. die Gefährder bereits entschlossen gehabt hätten, lagen bzw. liegen nicht vor.
Der Anfangsverdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat oder einer sonstigen Straftat konnte daher nicht begründet werden. Deshalb waren die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nicht gegeben.