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Haftbefehle gegen zwei mutmaßliche Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS)

Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Celle vom 14.12.2017


Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat gestern (13.12.2017) beim Ermittlungsrichter des Oberlandesgerichts Celle Haftbefehle gegen die beiden 21-jährigen palästinensischen Volksangehörigen


Mahmoud ABU S. und Ahmad ABU S.


beantragt. Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, zumindest seit November 2017 in öffent­lich einsehbaren Medien im Internet unter Bezugnahme auf den IS u.a. mit der Begehung von Straftaten gedroht und jihadistische Inhalte eingestellt zu haben, die wiederum auf weiteren IS-nahen Kanälen weiterverbreitet wurden, um auf diese Weise ein Klima der Unsicherheit und Angst zu erzeugen.


Sie sind daher der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 StGB) sowie der Störung des öffentlichen Friedens durch An­drohung von Straftaten (§ 126 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 6 StGB) dringend verdächtig.


Die beiden Beschuldigten sind am 12.12.2017 durch Beamte der Zentralen Kriminalinspektion Braunschweig in Salzgitter vorläufig festgenommen und gestern dem Ermittlungsrichter des Oberlandesgerichts Celle vorgeführt worden. Dieser hat die beantragten Haftbefehle erlassen und die Untersuchungshaft gegen beide Beschuldigte angeordnet.


Weitere Auskünfte können derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen nicht erteilt werden.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Oberstaatsanwalt Bernd Kolkmeier

Generalstaatsanwaltschaft Celle
Pressesprecher
Schloßplatz 2
29221 Celle
Tel: 05141/206-722
Fax: 05141/206-540

www.generalstaatsanwaltschaft-celle.niedersachsen.de

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