Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Oberstaatsanwalt Bernd Kolkmeier
Generalstaatsanwaltschaft Celle
Pressesprecher
Schloßplatz 2
29221 Celle
Tel: 05141/206-722
Fax: 05141/206-540
Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat entschieden, dass Ermittlungen gegen Verantwortliche der Partei „DIE RECHTE" wegen des Verdachts der Volksverhetzung einzuleiten sind. Sie hat damit eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft Hannover geändert und einer Beschwerde der Deutsch-Israelische Gesellschaft Hannover und anderer stattgegeben.
Anlass der Ermittlungen ist ein Wahlplakat, das die Partei „DIE RECHTE" im Europawahlkampf 2019 verwendet hat. Hierin heißt es:
„ZIONISMUS STOPPEN
ISRAEL IST UNSER UNGLÜCK!
SCHLUSS DAMIT!"
Nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft Celle ist dieses Wahlplakat geeignet, den Eindruck einer Bedrohung durch die insbesondere in Deutschland lebende jüdische Bevölkerung zu erwecken. In einer Zusammenschau mit der Wendung „Israel ist unser Unglück" spielt der als Schimpfwort gebrauchte Begriff des „Zionismus" – auf den Mythos einer „jüdischen Weltverschwörung" an. „Zionistisch" wird insbesondere in rechten Kreisen als Chiffre für Juden gebraucht und mit dieser Formel unterstellt, Juden würden Macht und Kontrolle über Medien, die Finanzwelt und Regierungen ausüben und die Geschicke ganzer Staaten leiten.
Bereits in der Zeit des Nationalsozialismus war dieser Begriff als Argumentationsgrundlage für den eliminatorischen Antisemitismus missbraucht worden. Die Formulierung „Israel ist unser Unglück" erscheint dabei als bewusste Anleihe an die in der NS-Zeit in der antisemitischen Wochenzeitung „Der Stürmer" auf der Titelseite propagierte Hassparole „Juden sind unser Unglück".
Das Wahlplakat richtet sich nicht gegen den Staat Israel und dessen aktuelle Politik. Der Begriff „Israel" wurde bereits in der Zeit des Nationalsozialismus als Synonym für Juden gebraucht. So mussten ab dem 01. Januar 1939 sämtliche männliche deutsche Juden den stigmatisierenden Vornamen „Israel" als zweiten Namen führen, ein Schritt auf dem Weg von der diskriminierenden Entrechtung zum Massenmord. Ein sachlicher Bezug zur aktuellen Regierungspolitik des Staates Israel und eine Betroffenheit der deutschen Bevölkerung hiervon („unser Unglück") sind demgegenüber nicht erkennbar. Dies verdeutlicht auch das Wahlprogramm der Partei „DIE RECHTE" für die Europawahl, in der die Palästina-Frage und die Politik Israels keine Rolle spielen. Der Begriff „Israel" ist daher allenfalls ein Deckmantel für die Verbreitung von Antisemitismus und Judenhass.
Diese gegen die jüdische Bevölkerung als solche gerichtete Aussage des Wahlplakats ist von der Meinungsäußerungsfreiheit des Grundgesetzes nicht geschützt. Bereits das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen hatte mit dieser Argumentation das Verbot dieses Wahlplakats im Wahlkampf einstweilig bestätigt (Beschluss vom 24.05.2019 - 15 B 666/19).
Durch die antisemitische Agitation nach nationalsozialistischem Vorbild, Israel und damit die Ju-den seien „unser Unglück", dem unverzüglich ein Ende gemacht werden müsse, werden die Leser des Wahlplakats zum Hass gegen diese Gruppe angestachelt. Der Anfangsverdacht einer Volksverhetzung (§ 130 Abs. 1 StGB) ist damit gegeben.
„Dies ist ein starkes Zeichen des wehrhaften Rechtsstaats gegen diejenigen, die unter dem Deckmantel einer vermeintlichen Israel-Kritik die Würde unserer jüdischen Mitbürger mit antisemitischen Hass-Parolen gezielt öffentlich angreifen und herabsetzen" betont der Celler Generalstaatsanwalt Dr. Frank Lüttig.
Hinweis:
Nach § 130 Abs. 1 des Strafgesetzbuches wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet.
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