Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Oberstaatsanwalt Bernd Kolkmeier
Generalstaatsanwaltschaft Celle
Pressesprecher
Schloßplatz 2
29221 Celle
Tel: 05141/206-722
Fax: 05141/206-540
Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat gestern (3. Dezember 2019) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Oberlandesgerichts Celle vom 27.11.2019 die 30-jährige deutsche und syrische Staatsangehörige Lorin I. auf dem Frankfurter Flughafen durch Beamte des Landeskriminalamtes Niedersachsen festnehmen lassen. Die Beschuldigte war unmittelbar zuvor – gemeinsam mit ihren vier in Syrien geborenen minderjährigen Kindern – aus der Türkei nach Deutschland abgeschoben worden.
Die Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)" beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB). Dem Haftbefehl zufolge reiste sie im Dezember 2014 über die Türkei nach Syrien, um sich dem Islamischen Staat (IS) anzuschließen und dessen bewaffneten Kampf im Rahmen des syrischen Bürgerkriegs zu unterstützen. Von Syrien aus soll sie – als Teil eines „Schwesternnetzwerks" – die Ausreise mehrerer Frauen von Deutschland in das Herrschaftsgebiet des IS organisiert, dort die Heirat mit IS-Kämpfern vermittelt und ihrem damaligen eigenen Ehemann ermöglicht haben, für die terroristische Vereinigung als Kämpfer tätig zu werden, indem sie sich um die Haushaltsführung und die Erziehung der Kinder im Sinne der Ideologie des IS kümmerte.
Die Beschuldigte wird im Laufe des heutigen Tages (04. Dezember 2019) dem Ermittlungsrichter des Oberlandesgerichts Celle vorgeführt, der ihr den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.
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