Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Oberstaatsanwalt Bernd Kolkmeier
Generalstaatsanwaltschaft Celle
Pressesprecher
Schloßplatz 2
29221 Celle
Tel: 05141/206-722
Fax: 05141/206-540
2. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle legt dem Angeschuldigten Marcel M. ferner zur Last, bei der Durchsuchung vom 29.03.2019 einem Polizeibeamten unvermittelt und gezielt in das Gesicht geschlagen zu haben, um dessen Eindringen in die Wohnung zu verhindern. Durch die Schläge soll der Polizeibeamte u.a. eine Gesichts- und Schädelprellung erlitten haben. Der Angeschuldigte konnte von den Polizeibeamten nur unter erheblicher Kraftanstrengung zu Boden gebracht und fixiert werden.
3. Der Angeschuldigte Oliver Dieter M. ist darüber hinaus hinreichend verdächtig, nach der Festnahme seines Sohnes zwei weitere Gewehre in seine Wohnung verbracht und dort aufbewahrt zu haben. Die Gewehre wurden am 25.07.2019 in der Wohnung des Angeschuldigten von der Polizei sichergestellt.
Die beiden Angeschuldigten sind daher wegen eines gemeinschaftlich begangenen Verstoßes gegen das Waffengesetz bzw. Kriegswaffenkontrollgesetz, der Angeschuldigte Marcel M. darüber hin-aus wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und der Angeschuldigte Oliver Dieter M. wegen eines weiteren Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt worden. Soweit bei der Durchsuchung vom 29.03.2019 Bargeld unbekannter Herkunft in Höhe von rund 98.000 € sichergestellt worden ist, liegen belastbare Anhaltspunkte dafür vor, dass das Geld nicht aus legalen Quellen, sondern aus der Begehung anderer rechtswidriger Taten stammt und daher der (erweiterten) Einziehung unterliegt.
Bei der Auswertung der sichergestellten Computer und Datenträger konnten viele tatrelevante Beweismittel festgestellt werden, die – ebenso wie die bei der Durchsuchung im Zimmer des Angeschuldigten Marcel M. aufgefundenen NS-Memorabilien – einen Rückschluss auf die Motivation und Hintergründe der Taten zulassen. So waren insbesondere auf einem von dem Angeschuldigten Marcel M. genutzten Notebook eine Vielzahl von Bildern, Videodateien und sonstige Dateien mit nationalsozialistischen, rechtsextremen, antisemitischen und fremdenfeindlichen Inhalten abgelegt, Internetseiten zu den meisten Terroranschlägen und Amokläufen der letzten Jahre aufgerufen und Chatverläufe mit einem Gedankenaustausch über einen möglichen Einsatz der Waffen im Kriegsfall abgespeichert worden. Hinweise auf einen konkret geplanten Einsatz der Waffen, etwa einen Anschlag, zu dem sich der Angeschuldigte Marcel M. bereits fest entschlossen gehabt hätte, haben die Ermittlungen indes nicht aufgezeigt. Der Anfangsverdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat konnte daher durch die Ermittlungen nicht erhärtet werden.
Die Angeschuldigten befinden sich seit dem 29.03.2019 (Marcel M.) bzw. 21.08.2019 (Oliver Dieter M.) in Untersuchungshaft.
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