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Anklage gegen mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“

Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Celle vom 27.04.2020


Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat unter dem 03.04.2020 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Celle Anklage gegen die 30-jährige deutsche und syrische Staatsangehörige

Lorin I.

erhoben.

Sie ist hinreichend verdächtig, sich spätestens im Dezember 2014 ihrer Ideologie folgend der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat" (IS) angeschlossen zu haben. Gemeinsam mit ihrem damaligen Ehemann soll sie über die Türkei nach Rakka / Syrien ausgereist sein, wo sie zumindest bis einschließlich 2015 vom „IS" für ihren Lebensunterhalt alimentiert wurde. Von Syrien aus soll die Angeschuldigte der Anklage zufolge die Ausreise mehrerer Frauen von Deutschland in das Herrschaftsgebiet des „IS" organisiert und dort die Heirat mit „IS"-Kämpfern vermittelt haben. Ihren damaligen Ehemann habe sie in seinem bewaffneten Kampf für den „IS" in Syrien gefördert, indem sie ihn zum Kampf aufforderte und sich um die Haushaltsführung und die Erziehung der gemeinsamen Kinder im Sinne der Ideologie des „IS" kümmerte. Gegenüber Kommunikationspartnern in Deutschland soll sie die Situation im Gebiet des „IS" gelobt und für eine Ausreise in das Gebiet der terroristischen Organisation geworben haben.

Die Angeschuldigte ist ferner hinreichend verdächtig, während ihres Aufenthaltes im Gebiet des „IS" zumindest bis zum 28.04.2015 die tatsächliche Gewalt über zwei „Kalaschnikow"-Sturmgewehre und eine Handgranate ausgeübt zu haben, wobei sie ein Sturmgewehr bei mindestens einer Gelegenheit auch öffentlich mit sich führte.

Die Zentralstelle Terrorismusbekämpfung der Generalstaatsanwaltschaft Celle hat daher die Angeschuldigte wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 i. V. m. § 129a Abs. 1 Nrn. 1 und 2 StGB) und wegen unerlaubten

Besitzes von Kriegswaffen in 2 Fällen (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 lit. a) KrWaffKG i. V. m. Teil B Nr. 29 Buchstabe c der Anlage zum KrWaffKG) angeklagt.

Die Angeschuldigte befindet sich seit dem 04. Dezember 2019 in Untersuchungshaft aufgrund des Haftbefehls des Oberlandesgerichts Celle vom selben Tag, nachdem sie zuvor aus der Türkei abgeschoben worden war (vgl. Pressemitteilungen 07/19 und 08/19 vom 04.12.2019).

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Oberstaatsanwalt Bernd Kolkmeier

Generalstaatsanwaltschaft Celle
Pressesprecher
Schloßplatz 2
29221 Celle
Tel: 05141/206-722
Fax: 05141/206-540

www.generalstaatsanwaltschaft-celle.niedersachsen.de

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