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Anklage gegen einen mutmaßlichen Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS)

Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Celle vom 19.01.2021


Die Zentralstelle Terrorismusbekämpfung der Generalstaatsanwaltschaft Celle hat am 13.01.2021 vor einem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Celle Anklage gegen den 38-jährigen deutschen und libanesischen Staatsangehörigen

Rabih O.

erhoben.

Ausweislich der nunmehr zugestellten Anklageschrift gehörte der Angeschuldigte lange Jahre in verschiedenen Funktionen dem am 07. März 2017 verbotenen Verein „Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim e.V." (DIK Hildesheim) an. Spätestens seit Anfang 2015 wurden in diesem Verein zahlreiche Personen in konspirativer Weise durch Indoktrination der salafistischen Ideologie, angeführt durch den Prediger Ahmad ABDULAZIZ A. (alias „Abu Walaa"), zielgerichtet radikalisiert und zur Ausreise in das Kriegsgebiet nach Syrien und in den Irak zum Anschluss an die ausländische terroristische Vereinigung „Islamischer Staat" (IS) motiviert.

Auch sein – gesondert verfolgter – Bruder Ahmad S. gehörte diesem Verein an. Er soll laut Anklageschrift Ende April 2015 nach Syrien ausgereist sein und sich dort bis Anfang 2019 als Mitglied des „Islamischen Staats" (IS) in führender Funktion an der Aufrechterhaltung und Förderung der militärischen Präsenz und Aktivität des „IS" in Syrien betätigt haben, indem er andere in die militärische Struktur des „IS" eingebundene Mitglieder der terroristischen Vereinigung zum Einsatz anforderte und sie in eine Einheit türkischer Kämpfer aufnahm, der er selbst angehörte.

Der Angeschuldigte agierte dabei als Vermögensverwalter des Ahmad S. in Deutschland. Aufgrund einer notariell beglaubigten Generalvollmacht war er in allen persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten des Ahmad S. alleinvertretungsberechtigt und über alle dessen Konten in Deutschland verfügungsbefugt.

Gemäß Anklage stand der Angeschuldigte in ständigem Kontakt mit Ahmad S. in Syrien und leistete ihm finanzielle, logistische und sonstige Hilfe, um auf diese Weise zugleich auch den „Islamischen Staat" (IS) zu unterstützen.

Die Anklageschrift legt dem Angeschuldigten im Einzelnen folgende Unterstützungshandlungen zur Last:

Mitte August 2015 organisierte der Angeschuldigte die Ausreise der Ehefrau des Ahmad S. mit ihren vier minderjährigen Kindern zu ihrem Ehemann nach Syrien, die sich fortan in den „IS" eingliederte und sich in der Vereinigung mitgliedschaftlich betätigte. Durch seine logistische und finanzielle Unterstützung leistete der Angeschuldigte einen Beitrag zur Vergrößerung des „Staatsvolks" der Vereinigung und zur Verbesserung der Moral der Kämpfer.

In der Zeit von Ende Juli 2015 bis Mitte Oktober 2015 lieferte der Angeschuldigte in zwei Fällen dem Ahmad S. elektronische Kommunikationsgeräte wie Smartphones, Tablets und einen Computer über Mittelsmänner nach Syrien, die dieser zum eigenen Gebrauch für die Vereinigung oder zur Weitergabe oder dem Weiterverkauf an andere IS-Mitglieder beim Angeschuldigten angefordert hatte.

In der Zeit vom 24. August 2015 bis zum 29. Dezember 2015 richtete der Angeschuldigte dem Ahmad S. in zwei Fällen jeweils einen WhatsApp- und Telegram-Account mit zwei von ihm registrierten Mobilfunknummern ein, übermittelte ihm die erforderlichen Aktivierungscodes und setzte den Ahmad S. so in die Lage, mit anderen IS-Mitgliedern und sonstigen Kontaktpersonen zu kommunizieren, Waffengeschäfte und Schleusungen für die Vereinigung abzuwickeln und Nachrichten über das Internet zu verbreiten.

Der Angeschuldigte beabsichtigte hiermit, die Aktionsmöglichkeiten der terroristischen Vereinigung, die auf die Bereitstellung konspirativer, keinen unmittelbaren Rückschluss auf den Nutzer zulassen-der Medien angewiesen war, zu erhöhen.

Der Angeschuldigte nahm ferner in der Zeit vom 02.01.2016 bis zum 28.10.2016 in seiner Eigenschaft als Vermögensverwalter des Ahmad S. in Deutschland zwei Geldzahlungen treuhänderisch entgegen, um dem Ahmad S. die finanzielle Ausstattung von neuen Mitgliedern des „IS" zu ermöglichen, die zuvor von Deutschland nach Syrien ausgereist waren und sich dem „IS" angeschlossen hatten.

In der Zeit vom 16. Februar 2017 bis 03. Januar 2018 übermittelte der Angeschuldigte schließlich dem Ahmad S. in Syrien über nicht näher bekannte Mittelsmänner einen Bargeldbetrag in Höhe von 17.000 €, damit dieser Waffen, Kleidung und sonstige Ausrüstungsgegenstände für den bewaffneten Kampf des „IS" erwerben konnte.

Durch die Geldtransfers verstieß der Angeschuldigte zugleich auch gegen ein Bereitstellungsverbot, das die Europäische Gemeinschaften zur Durchsetzung beschlossener wirtschaftlicher Sanktionsmaßnahmen gegen den „IS" verhängt hatten.

Der Angeschuldigte ist daher wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in acht Fällen (§ 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 i. V. m. § 129a Abs. 1 Nrn. 1 und 2 StGB), dabei in drei Fällen tateinheitlich mit einem Vergehen nach dem Außenwirtschaftsgesetz in Gestalt eines Verstoßes gegen ein von den Europäischen Gemeinschaften verhängtes Bereitstellungsverbot (§ 18 Abs. 1 Nr. 1a AWG), angeklagt worden.

Der Angeschuldigte befindet sich seit dem 28. Juli 2020 aufgrund eines Haftbefehls des Bundesgerichtshofs vom 23. Juli 2020 in Untersuchungshaft.


Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Oberstaatsanwalt Bernd Kolkmeier

Generalstaatsanwaltschaft Celle
Pressesprecher
Schloßplatz 2
29221 Celle
Tel: 05141/206-722
Fax: 05141/206-540

www.generalstaatsanwaltschaft-celle.niedersachsen.de

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