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Anklage gegen einen mutmaßlichen Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung „Hai`at Tahrir al-Sham“ (HTS)

Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Celle vom 20.07.2021


Die Zentralstelle Terrorismusbekämpfung der Generalstaatsanwaltschaft Celle hat am 02.07.2021 vor einem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Celle Anklage gegen den 30-jährigen zum Islam konvertierten deutschen Staatsangehörigen

Tassilo M.

erhoben.

Dem Angeschuldigten wird die finanzielle Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung „Hai`at Tahrir al-Sham“ (HTS) in Syrien zur Last gelegt.

Die Hai'at Tahrir al-Sham (HTS) ist ein Zusammenschluss verschiedener Gruppierungen militant-fundamentalistischer Ausrichtung um die al-Nusra-Front in Syrien, die sich zum Ziel gesetzt hat, die Assad-Regierung in Syrien zu stürzen und dort einen auf ihrer Ideologie gründenden sunnitisch- islamischen „Gottesstaat“ unter Geltung der Scharia zu errichten. Das Bündnis bekämpfte die Regierungstruppen und oppositionelle Gruppen und konnte im Sommer 2017 die Vorherrschaft etwa im Gebiet um Idlib erringen. Diese Region ist der letzte von radikal-islamistischen Gruppen dominierte Herrschaftsbereich in Syrien.

Ausweislich der nunmehr zugestellten Anklageschrift soll der Angeschuldigte in der Zeit vom 09.10.2017 bis zum 19.02.2019 von Delmenhorst aus in insgesamt 6 Fällen Finanzmittel im Gesamtwert von 2.175,- Euro an das damals in Syrien aufhältige (und mittlerweile verstorbene) HTS-Mitglied Marko W. über verschiedene Finanzmittler transferiert haben, um diesem die Beschaffung von Waffen, militärischer Ausrüstung und anderer für den täglichen Bedarf im bewaffneten Kampf der Vereinigung benötigter Gegenstände zu ermöglichen.

Der Angeschuldigte ist daher wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung in 6 Fällen (§ 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 i. V. m. § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB), jeweils tateinheitlich mit Terrorismusfinanzierung (§ 89c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB) und einem Vergehen nach dem Außenwirtschaftsgesetz in Gestalt eines Ver­stoßes gegen ein von den Europäischen Gemeinschaften verhängtes Bereitstellungsverbot (§ 18 Abs. 1 Nr. 1a AWG), angeklagt worden.

Er befand sich seit dem 07.01.2021 bis zur Außervollzugsetzung des Haftbefehls durch Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 08.03.2021 in Untersuchungshaft.


Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Oberstaatsanwalt Bernd Kolkmeier

Generalstaatsanwaltschaft Celle
Pressesprecher
Schloßplatz 2
29221 Celle
Tel: 05141/206-722
Fax: 05141/206-540

www.generalstaatsanwaltschaft-celle.niedersachsen.de

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