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Anklage gegen den Northeimer Salafisten Sascha L. und andere

Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Celle vom 14.08.2017



Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat am 17. Juli 2017 vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Braunschweig Anklage gegen

- den 26-jährigen deutschen Staatsangehörigen Sascha L.,
- den 27-jährigen afghanischen Staatsangehörigen Masie S.,
- den 28-jährigen türkischen Staatsangehörigen Alpaslan Ü. und
- den 21-jährigen deutschen Staatsangehörigen Wladislav S.

erhoben.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen betrachtete sich der Angeschuldigte Sascha L. als Unter­stützer der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“, wobei sich seine jihadistische Über­zeugung mit einem ausgeprägten Antisemitismus und massiven Vorbehalten gegen die Demokra­tien westlicher Prägung, insbesondere die USA verband.

Er ist hinreichend verdächtig, sich spätestens seit Dezember 2016 alle notwendigen Materialien zur Herstellung eines fernzündbaren Sprengsatzes mit dem Sprengstoff Acetonperoxid verschafft, einen solchen Sprengsatz hergestellt und im Januar 2017 im Stadtgebiet von Northeim zweimal erfolgreich getestet zu haben. Nach Überzeugung der Generalstaatsanwaltschaft Celle war er fest entschlossen, mit einem Sprengsatz Polizeibeamte, die zuvor angelockt werden sollten, per Fern­zündung aus einer Entfernung von ungefähr 15 Metern zu töten. Als alternatives Ziel seines An­schlags hatte er Soldaten der Bundeswehr in Aussicht genommen, die sich auf dem Heimweg befanden.

Nach der Begehung des Sprengstoffanschlags sollten zwei Videodateien, die ihn bei der Ableis­tung des Treueschwurs auf Abu Bakr al-Baghdadi, den Anführer des „Islamischen Staates“, zei­gen, veröffentlicht werden. Zu einer Ausführung seines Vorhabens kam es nicht mehr, weil der Angeschuldigte Sascha L. am 21.02.2017 festgenommen wurde (siehe Pressemitteilung der Ge­neralstaatsanwaltschaft Celle vom 23.02.2017).

Der Angeschuldigte ist wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen angeklagt. Er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Die Angeschuldigten Masie S. und Alpaslan Ü. teilten die islamistische und antisemitische Über­zeugung des Angeschuldigten Sascha L.. Sie sollen ihn durch vielfältige über das Internet geführte Kontakte in seinem Tatentschluss bestärkt und ihm auf diese Weise ein Gefühl erhöhter Sicherheit gegeben haben.

Darüber hinaus sollen sie dem Angeschuldigten Sascha L. Geld überwiesen haben, wobei sie wussten, dass dieser einen Bombenanschlag auf Polizeibeamte oder Bundeswehrsoldaten vorbe­reitete und das Geld hierfür einsetzen werde. Der Angeschuldigte Masie S. soll sich darüber hin­aus bereit erklärt haben, im Falle eines Angriffs auf Polizeibeamte die späteren Opfer an den Tat­ort zu locken und auf diesem Wege ihre Tötung durch den Angeschuldigten Sascha L. zu ermögli­chen.

Die am 13.04.2017 festgenommenen Angeschuldigten Masie S. und Alpaslan Ü. (siehe Presse­mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Celle vom 14.04.207) sind deshalb der Beihilfe zu den oben genannten Straftaten des Angeschuldigten Sascha L. angeklagt. Sie befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Der Angeschuldigte Wladislav S. betrachtete sich demgegenüber nicht als Islamist, sondern als Anhänger des Nationalsozialismus. Er fühlte sich dem Angeschuldigten Sascha L. aber persönlich verpflichtet, weil dieser ihn über einen längeren Zeitraum in seiner Wohnung aufgenommen hatte. Darüber hinaus verband die Angeschuldigten Sascha L. und Wladislav S. eine ausgeprägte anti­semitische Haltung. Sie betrachteten alle deutschen oder US-amerikanischen Soldaten und Poli­zisten als „Judendiener“. Aus diesen Gründen soll der Angeschuldigte Wladislav S. den Ange­schuldigten Sascha L. durch zahlreiche persönliche oder über das Internet geführte Kontakte in seinem Entschluss, einen islamistisch motivierten, insbesondere gegen Soldaten oder Polizeibe­amte gerichteten Sprengstoffanschlag zu begehen, bestärkt und ihm ein Gefühl erhöhter Sicher­heit gegeben haben. Darüber hinaus ist er verdächtig, den Angeschuldigten Sascha L. zu den im Januar 2017 vorgenommenen „Probesprengungen“ begleitet, hiervon jeweils eine Videoaufzeich­nung gefertigt und an den Angeschuldigten Sascha L. weitergeleitet zu haben.

Der am 28.04.2017 festgenommene Angeschuldigte Wladislav S. (siehe Pressemitteilung der Ge­neralstaatsanwaltschaft Celle vom 29.04.2017) ist deshalb ebenfalls der Beihilfe zu den oben ge­nannten Straftaten des Angeschuldigten Sascha L. angeklagt. Er befindet sich hingegen nicht mehr in Untersuchungshaft. Das Landgericht Lüneburg hat den Haftbefehl des Amtsgerichts Celle gegen ihn mangels dringenden Tatverdachts aufgehoben. Gegen diese Entscheidung hat die Ge­neralstaatsanwaltschaft Celle Beschwerde eingelegt. Die Staatsschutzkammer des Landgerichts Braunschweig als das für die Durchführung der Hauptverhandlung zuständige Gericht hat zwar einen dringenden Tatverdacht angenommen, aber keinen Haftgrund für die weitere Inhaftierung des zur Tatzeit noch heranwachsenden Angeschuldigten gesehen bzw. die Verhältnismäßigkeit einer neuen Untersuchungshaft verneint.

Soweit am 13.04.2017 auch die 25-jährige deutsche Staatsangehörige Yasemin T. festgenommen worden ist (siehe Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Celle vom 14.04.207), dauern die Ermittlungen noch an. Der dringende Tatverdacht gegen die Beschuldigte konnte bislang nicht erhärtet werden. Das Amtsgericht Celle hat daher den Haftbefehl gegen sie aufgehoben und die Beschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
14.08.2017

Ansprechpartner/in:
Oberstaatsanwalt Bernd Kolkmeier

Generalstaatsanwaltschaft Celle
Pressesprecher
Schloßplatz 2
29221 Celle
Tel: 05141/206-722
Fax: 05141/206-540

www.generalstaatsanwaltschaft-celle.niedersachsen.de

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