Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Herr Martin Appelbaum
Generalstaatsanwaltschaft Celle
Vertreter des Pressesprechers
Schloßplatz 2
29221 Celle
Tel: +495141206320
Ergänzend zur vorangegangenen Pressemitteilung am Vormittag teilen die Generalstaatsanwaltschaft Celle und die Zentrale Kriminalinspektion (ZKI) Oldenburg Folgendes zu den näheren Hintergründen und Ergebnissen nach Abschluss der heutigen Einsatzmaßnahmen mit:
Mit Unterstützung zahlreicher Einsatzkräfte anderer Behörden durchsuchten Ermittlerinnen und Ermittler der ZKI Oldenburg am heutigen Donnerstag eine Vielzahl von Objekten in insgesamt sechs Bundesländern sowie im europäischen Ausland. Auf Grundlage eines Untersuchungshaftbefehls wurde dabei zudem eine Person festgenommen.
Die Generalstaatsanwaltschaft Celle führt ein Ermittlungsverfahren u.a. wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Sinne des § 129 StGB. Im Kern geht es um die Produktion sowie den nationalen und zum Teil internationalen Vertrieb von strafrechtlich relevanter, volksverhetzender rechtsextremer Musik durch eine bundesweit agierende Tätergruppierung, deren Mitglieder größtenteils der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind.
Gegen den 34-jährigen mutmaßlichen Rädelsführer aus Niedersachsen konnte ein Haftbefehl vollstreckt werden. Den übrigen elf Beschuldigten im Alter von 36 bis 59 Jahren werden unterschiedliche Tatbeiträge vorgeworfen, die von Grafikdesign über Tontechnik, Mediendruck, Koordination von Schallplattenpressungen bis hin zum Verkauf an Zwischenhändler und Endkunden reichen. Die Musik auf den Tonträgern enthält menschenverachtende, antisemitische sowie volksverhetzende Texte, die geeignet sind, rechtsextremistisches Gedankengut zu schüren, zu verfestigen und Gewaltaktionen zu provozieren.
Die Durchsuchungen erstreckten sich auf drei Objekte in Niedersachsen sowie auf weitere Liegenschaften in Hamburg, Berlin, Thüringen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und auf Mallorca. Von den involvierten, unterstützenden Länderpolizeien sind dabei insgesamt fast 250 Einsatzkräfte beteiligt gewesen.
Das Amtsgericht Celle hat daneben gegen vier mutmaßliche Mitglieder der Kerngruppe Vermögensarreste in unterschiedlicher Höhe angeordnet. Die heutigen Maßnahmen dienten daher auch der Abschöpfung illegal erzielter Gewinne. Der vermutliche Erlös aus den Plattenverkäufen wird nach derzeitigem Stand der Ermittlungen auf 199.000,- € geschätzt.
Polizeipräsident Johann Kühme zeigte sich überaus zufrieden mit dem Ermittlungserfolg: „Den Ermittlern der ZKI Oldenburg ist es zu verdanken, die tief verzweigten Strukturen dieses rechten, hasserfüllten Netzwerks aufgedeckt und ihm nun einen empfindlichen Schlag versetzt zu haben. Hier wurde Musik statt zur Unterhaltung als politisches Instrument für menschenfeindliche Ideologien missbraucht.“ „Volksverhetzung gehört in keine Playlist und Hass darf sich nicht vermarkten!“, so der Präsident der Polizeidirektion Oldenburg weiter.
Der Leiter der Zentralstelle Terrorismusbekämpfung der Generalstaatsanwaltschaft Celle, Leitender Oberstaatsanwalt Martin Appelbaum, betonte die große Gefahr für die öffentliche Sicherheit, die von den volksverhetzenden, antisemitischen und ausländerfeindlichen Inhalten der Tonträger ausgehe: „Damit sollten gezielt junge Menschen angesprochen werden, auf die rechtsradikal-propagandistisch eingewirkt werden soll. Diesen Bestrebungen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, müssen die Strafverfolgungsbehörden mit allem Nachdruck – wie heute geschehen – entgegenwirken.“
Bei den Durchsuchungen wurden mehrere zehntausend Tonträger (CDs und Schallplatten), zahlreiche elektronische Kommunikationsmittel (Smartphones und Notebooks) und Speichermedien, ein fünfstelliger Bargeldbetrag sowie schriftliche Unterlagen sichergestellt. Die Auswertungen dauern an.
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